Pferdefreunde Aschau a. Inn Jetzt nennenNennen

Pferdefreunde e. V. Aschau am Inn Ausschreibung Haselbach · 27. September 2026

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Reiter- und Fahrerfest

Sonntag, 27. September 2026 Beginn 08:30 Uhr Nennungsschluss 20. September

Einspänner-Gespann fährt durch die Kegelgasse, dahinter die Zuschauer am Rand

Fünf Prüfungen an einem Tag, vom Geschicklichkeitsreiten bis zum Zugleistungswettbewerb.

Offen für alle Reiter und Fahrer

Hindernisfahren beim Reiter- und Fahrerfest in Haselbach.

Die Nennung geht jetzt auch online. Pferde eintragen, Prüfungen ankreuzen, absenden.

Zur Nennung Prüfungen ansehen

Termin und FristenSeite 08

Das Wichtigste zuerst

Veranstaltungstag
Sonntag, 27. September 2026 Haselbach, erste Prüfung 08:30 Uhr
Nennungsschluss
Sonntag, 20. September 2026 Danach 5,00 € Nachmeldegebühr je zahlungspflichtiger Prüfung
Meldeschluss vor Ort
30 Minuten vor der Prüfung Gilt am Veranstaltungstag für jede Prüfung einzeln
Startberechtigt
Alle Reiter und Fahrer Eine Vereinsmitgliedschaft ist nicht nötig
Nennung gültig
Erst mit gezahltem Nenngeld Zahlungswege stehen weiter unten
Pro Pferd und Prüfung
Ein Start Ein Pferd darf in mehreren Prüfungen gehen, in jeder aber nur einmal

In Prüfung Nr. I ist ein Reiterwechsel nicht gestattet. Für die Wertung nach Jahrgängen wird dort das Geburtsdatum gebraucht, deshalb ist es im Formular Pflicht, sobald diese Prüfung angekreuzt wird.

PrüfungenSeite 09

Die fünf Prüfungen

Der Tag läuft von morgens bis nachmittags durch. Die Prüfungen I bis III haben ihr eigenes Nenngeld, die Kaltblut-Prüfungen IV a und IV b sind kostenlos und werden zusammen genannt.

Geschicklichkeitsreiten

08:30 Uhr 7,00 € LPO § 523 „Jagd um Punkte“

Kind auf einem Pony beim Geschicklichkeitsreiten am Hindernis

Der Auftakt des Tages. Gewertet wird in zwei Jahrgangsgruppen: 2012 und jünger sowie 2011 und älter.

Ein Reiterwechsel ist hier nicht gestattet. Bitte bei der Nennung das Geburtsdatum angeben, sonst ist keine korrekte Wertung möglich.

Kleinpferde bis Stm. 148 cm Großpferde ab Stm. 149 cm alle Jahrgänge

Hindernisfahren Einspänner

11:00 Uhr 7,00 € LPO § 739 „Jagd um Punkte“

Einspänner-Gespann zwischen den Kegeln des Hindernisparcours

Gefahren wird einspännig durch den Hindernisparcours, getrennt nach Kleinpferden und Großpferden.

Kleinpferde bis Stm. 148 cm Großpferde ab Stm. 149 cm

Hindernisfahren Zweispänner

12:30 Uhr 8,00 € LPO § 739 „Jagd um Punkte“

Zweispänner-Gespann fährt durch den Hindernisparcours

Derselbe Parcours, zweispännig gefahren. Auch hier wird nach Kleinpferden und Großpferden getrennt gewertet.

Kleinpferde bis Stm. 148 cm Großpferde ab Stm. 149 cm

Geschicklichkeit Kaltblut, Einspänner

14:00 Uhr ohne Nenngebühr Wertung nach Zeit und Strafpunkten

Kaltblut zieht den Schwachholzbaum durch den Wassergraben

Ein zehn Meter langer Schwachholzbaum wird durch die Kegelgasse gezogen. Der Pferdeführer geht dabei auf Höhe des Ortscheits.

Für die beiden Kaltblut-Prüfungen IV a und IV b wird kein Nenngeld erhoben.

Kaltblut, einspännig

Zugleistung Kaltblut, Einspänner

im Anschluss an IV a ohne Nenngebühr Wertung nach gezogenen Metern

Kaltblut zieht den beladenen Zugschlitten vor den Zuschauern

Direkt nach der Geschicklichkeit geht es weiter. Beladen wird mit einem Grundgewicht von 50 % des Körpergewichts einschließlich Zugschlitten, dazu höchstens 750 kg Zuladung.

Diese Prüfung wird nur zusammen mit IV a genannt.

Kaltblut, einspännig nur zusammen mit IV a

Prüfungen I bis III: je Kategorie drei Ehrenpreise, Ehrenschleifen für die Platzierten. Prüfungen IV a und IV b: drei Ehrenpreise und Ehrenschleifen. Erinnerungsschleifen für alle Teilnehmer.

Kaltblut im Zuggeschirr zieht den beladenen Schlitten an

Ein Tag, fünf Prüfungen, ein Platz.

Von der ersten Runde am Morgen bis zum Zugschlitten am Nachmittag.

NennungSeite 10

Nennung abgeben

Ein Formular für alle Pferde. Für jedes weitere Pferd kommt eine Karte dazu, das Nenngeld rechnet sich unten mit.

Nennung Reiter- und Fahrerfest 2026

Teilnehmer

Pflicht, sobald Prüfung I genannt wird.

Für die Bestätigung. Freiwillig.

Nur falls du in einem Verein bist. Freiwillig.

Pferde und Prüfungen

Ein Pferd darf in mehreren Prüfungen gehen, in jeder aber nur einmal.

Erklärungen

Haftpflicht Pflicht

Minderjährige Teilnehmer

Fotos und Filmaufnahmen freiwillig

Anmerkung

Nennung abschließen

Beim Absenden öffnet sich das E-Mail-Programm mit der fertig geschriebenen Nennung an Pferdefreunde-aschau@web.de. Wer lieber druckt oder den Text kopiert, findet beide Wege danach. Mit dem Absenden erkennst du die Ausschreibung und die Teilnahmebedingungen an.

NenngeldSeite 11

Nenngeld bezahlen

Die Nennung ist erst gültig, wenn das Nenngeld da ist. Zwei Wege, beide gleich recht.

Per PayPal

Der Betrag aus deiner Nennung wird gleich mitgegeben. Als Verwendungszweck bitte den Namen des Teilnehmers angeben.

Mit PayPal bezahlen

Bar am Veranstaltungstag

Wer lieber bar zahlt, gibt das Nenngeld am Meldetisch ab, spätestens 30 Minuten vor der ersten genannten Prüfung.

Nachmeldung nach dem 20. September: 5,00 € je zahlungspflichtiger Prüfung zusätzlich.

Rückfragen zur Nennung und zum Nenngeld beantwortet Bettina Heltmann, 0176 55642982.

AnfahrtSeite 12

Anfahrt und Rückfragen

Nennung und Rückfragen

0176 55642982

Bettina Heltmann

Wendelsteinstr. 30
84431 Heldenstein

Pferdefreunde-aschau@web.de

Reiter- und Fahrerfest

Haselbach
84544 Aschau a. Inn

Auf der Karte ansehen

Am Veranstaltungstag

Der Meldetisch ist ab dem frühen Morgen besetzt. Nachmeldungen sind bis 30 Minuten vor der jeweiligen Prüfung möglich.

Weite Koppel im Abendlicht
Rund um Haselbach, Landkreis Mühldorf.

Impressum

Angaben nach § 5 DDG

Pferdefreunde e. V. Aschau am Inn
Scheuern 1, 84544 Aschau a. Inn
Telefon 0160 3582986
schneider@bpso-gmbh.de

Vertreten durch den 1. Vorstand Klemens Schneider.
Registergericht: Amtsgericht Traunstein, Vereinsregister VR 30270.

Inhaltlich verantwortlich nach § 18 Abs. 2 MStV: Klemens Schneider, Anschrift wie oben.

Datenschutz zur Nennung

Diese Seite setzt keine Cookies und wertet kein Nutzerverhalten aus. Die Angaben im Nennungsformular werden ausschließlich auf deinem Gerät verarbeitet und beim Absenden in eine E-Mail geschrieben, die dein eigenes Mailprogramm öffnet. Es werden keine Formulardaten an diese Website übertragen.

Der Verein verarbeitet die Nennung zur Durchführung der Veranstaltung nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Die Einwilligung in Foto- und Filmaufnahmen ist freiwillig, getrennt erteilt und jederzeit widerrufbar.

Alles Weitere, auch zu PayPal und zu deinen Rechten, steht in der vollständigen Datenschutzerklärung unten.

Zur Ausschreibung

Die Angaben zu Prüfungen, Zeiten und Nenngeldern stammen aus der Ausschreibung des Vereins zum Reiter- und Fahrerfest 2026.

Was bei Nennung, Nenngeld, Absage und Haftung gilt, steht in den Teilnahmebedingungen unten.

Alle Fotos auf dieser Seite stammen vom Reiter- und Fahrerfest des Vereins. Das Landschaftsbild am Fuß steht unter freier Lizenz (Ian Livesey, CC0, StockSnap).

Teilnahmebedingungen

Für das Reiter- und Fahrerfest am 27. September 2026 in Haselbach gilt die Ausschreibung des Vereins. Diese Bedingungen ergänzen sie.

1. Veranstalter

Pferdefreunde e. V. Aschau am Inn, Scheuern 1, 84544 Aschau a. Inn, vertreten durch den 1. Vorstand Klemens Schneider. Rückfragen zur Nennung beantwortet Bettina Heltmann, 0176 55642982, Pferdefreunde-aschau@web.de.

2. Nennung und Vertragsschluss

Die Nennung ist über das Formular auf dieser Seite, mit dem PDF-Bogen, per E-Mail oder auf dem Postweg möglich. Sie ist ein Angebot an den Verein; der Vertrag über die Teilnahme kommt zustande, sobald die Nennung beim Verein vorliegt und das Nenngeld bezahlt ist. Nennungsschluss ist Sonntag, der 20. September 2026. Spätere Nennungen und Nachmeldungen am Veranstaltungstag sind bis 30 Minuten vor der jeweiligen Prüfung möglich und kosten 5,00 € je zahlungspflichtiger Prüfung zusätzlich. Jedes Pferd darf in einer Prüfung nur einmal starten; in Prüfung I ist ein Reiterwechsel nicht gestattet.

3. Nenngeld und Zahlung

Das Nenngeld je Prüfung steht in der Ausschreibung und oben bei den Prüfungen; alle Beträge sind Endpreise. Bezahlt wird per PayPal an paypal.me/PferdefreundeAschau oder bar am Meldetisch, spätestens 30 Minuten vor der ersten genannten Prüfung. Für die Kaltblut-Prüfungen IV a und IV b wird kein Nenngeld erhoben.

4. Rücktritt und Nichtantritt

Es besteht kein Widerrufsrecht: Freizeitveranstaltungen zu einem festen Termin sind nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB davon ausgenommen. Tritt ein genanntes Pferd nicht an, wird das Nenngeld nicht erstattet. Wird bis zum Veranstaltungstag ein tierärztliches oder ärztliches Attest vorgelegt, zahlt der Verein das Nenngeld zurück.

5. Absage oder Änderung durch den Verein

Der Verein kann die Veranstaltung oder einzelne Prüfungen absagen, verschieben oder in der Zeiteinteilung ändern, wenn Wetter, Bodenverhältnisse, behördliche Anordnungen, Tierseuchen, zu geringe Beteiligung oder andere Umstände außerhalb seines Einflusses das erfordern. Bei einer Absage wird gezahltes Nenngeld vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche, etwa für Anfahrt oder Unterkunft, bestehen nicht, soweit den Verein kein Vorsatz oder keine grobe Fahrlässigkeit trifft.

6. Teilnahmevoraussetzungen

Startberechtigt sind alle Reiter und Fahrer; eine Vereinsmitgliedschaft ist nicht nötig. Jedes teilnehmende Pferd muss haftpflichtversichert und gesund sein; der Equidenpass ist mitzuführen. Minderjährige nehmen nur mit Einverständnis eines Erziehungsberechtigten teil, dessen Unterschrift spätestens am Veranstaltungstag am Meldetisch vorliegen muss. Die Wertung erfolgt nach der Ausschreibung durch die vom Verein bestellten Richter; ihre Entscheidungen sind endgültig. Den Anweisungen der Meldestelle und der Richter ist Folge zu leisten. Wer gegen diese Bedingungen, gegen die Ausschreibung oder gegen den Tierschutz verstößt, kann ohne Erstattung des Nenngeldes ausgeschlossen werden.

7. Haftung

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Jeder Teilnehmer haftet als Halter für Schäden, die sein Pferd verursacht (§ 833 BGB), und hat dafür die Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Der Verein haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie, auch bei einfacher Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; im letzten Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Für mitgebrachte Gegenstände, Fahrzeuge und Anhänger übernimmt der Verein keine Obhut.

8. Fotos, Recht und Schluss

Foto- und Filmaufnahmen werden nur mit der freiwilligen, gesondert erteilten Einwilligung veröffentlicht; Näheres steht in der Datenschutzerklärung. Es gilt deutsches Recht. Der Verein ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Rest wirksam. Stand: September 2026.

Datenschutzerklärung

1. Verantwortlicher

Pferdefreunde e. V. Aschau am Inn, vertreten durch den 1. Vorstand Klemens Schneider, Scheuern 1, 84544 Aschau a. Inn, Telefon 0160 3582986, schneider@bpso-gmbh.de. Ein Datenschutzbeauftragter ist nicht bestellt, weil der Verein dazu nicht verpflichtet ist.

2. Aufruf der Seite und Downloads

Die Seite setzt keine Cookies, bindet keine externen Karten, Schriften oder Skripte ein und wertet kein Nutzerverhalten aus. Betrieb, Pflege und das Hosting-Konto liegen bei der AetherWeb GbR, Unering 13, 83349 Palling, die im Auftrag des Vereins als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO tätig ist. Sie nutzt dafür Server in Deutschland bei der ALL-INKL.COM – Neue Medien Münnich, Inhaber René Münnich, Hauptstraße 68, 02742 Friedersdorf. Der Server legt beim Aufruf technisch notwendige Zugriffsdaten an (IP-Adresse, Zeitpunkt, abgerufene Datei, Browserkennung) und löscht sie nach spätestens 30 Tagen. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, das Interesse an einem sicheren und störungsfreien Betrieb. Die PDF-Dateien zum Herunterladen liegen auf demselben Server; beim Abruf fallen dieselben Zugriffsdaten an, sonst nichts.

3. Nennung zum Reiter- und Fahrerfest

Die Nennung wird ausschließlich auf deinem Gerät zusammengestellt. Beim Absenden öffnet dein eigenes Mailprogramm mit dem fertigen Text; an diese Website werden keine Formulardaten übertragen. Der Verein erhält so Name, Wohnort, Telefon, E-Mail-Adresse, Verein, bei Prüfung I das Geburtsdatum, Namen und Größenklassen der Pferde, die gewählten Prüfungen sowie deine Erklärungen zu Haftpflicht, Minderjährigkeit und Fotos. Die mit * gekennzeichneten Angaben sind für die Nennung nötig. Zweck ist die Durchführung der Veranstaltung: Starterlisten, Zeiteinteilung, Wertung nach Jahrgängen, Abrechnung des Nenngeldes und Rückfragen (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Starter- und Ergebnislisten mit Name, Verein und Pferd werden am Veranstaltungstag am Platz ausgehängt, Platzierungen bei der Ehrung bekannt gegeben; das gehört zur Durchführung eines Turniers (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Bei Minderjährigen werden zusätzlich Name und Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erhoben. Die Nennungen werden nach Abschluss der Veranstaltung und ihrer Abrechnung gelöscht; Zahlungsbelege bleiben nach den steuerlichen Aufbewahrungsfristen bis zu zehn Jahre. Für die PDF-Nennung und den ausgedruckten Bogen gilt dasselbe.

4. Bezahlen mit PayPal

Der Knopf „Mit PayPal bezahlen“ ist ein Link zu PayPal; auf dieser Seite ist kein PayPal-Skript eingebunden, vor dem Klick fließen keine Daten. Mitgegeben wird nur der Betrag aus deiner Nennung. Nach dem Klick bist du bei PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, 2449 Luxemburg; für die Zahlung dort gilt deren Datenschutzerklärung. Der Verein erhält von PayPal Name, E-Mail-Adresse, Betrag und Verwendungszweck des Zahlers und nutzt sie, um das Nenngeld deiner Nennung zuzuordnen (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Bei Barzahlung am Meldetisch fallen keine weiteren Daten an.

5. Kontakt per E-Mail oder Telefon

Wer dem Verein schreibt oder anruft, dessen Angaben werden zur Bearbeitung der Anfrage gespeichert (Art. 6 Abs. 1 lit. b oder f DSGVO) und gelöscht, sobald die Sache erledigt ist und keine Aufbewahrungspflicht besteht.

6. Fotos und Filmaufnahmen

Die Einwilligung in Foto- und Filmaufnahmen ist freiwillig, wird getrennt erteilt und ist keine Bedingung für Mitgliedschaft oder Teilnahme (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Aufnahmen können auf dieser Website, in Vereinsmitteilungen, in der örtlichen Presse und auf den Vereinskanälen bei Instagram und Facebook veröffentlicht werden; dort gelten zusätzlich die Datenschutzbestimmungen von Meta. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, formlos per E-Mail an die oben genannte Adresse. Bereits veröffentlichte Aufnahmen werden dann, soweit möglich, entfernt. Bei Minderjährigen erteilen die Erziehungsberechtigten die Einwilligung.

7. Links zu anderen Anbietern

Instagram, Facebook und OpenStreetMap sind nur verlinkt, nicht eingebunden. Erst beim Klick auf einen solchen Link verlässt du diese Seite; ab dann gilt die Datenschutzerklärung des jeweiligen Anbieters.

8. Deine Rechte

Du hast das Recht auf Auskunft über die zu dir gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO), auf Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18), Datenübertragbarkeit (Art. 20) sowie auf Widerspruch gegen eine Verarbeitung aus berechtigtem Interesse (Art. 21). Eine erteilte Einwilligung kannst du jederzeit widerrufen; die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung bleibt unberührt. Wende dich dafür an die oben genannte Adresse. Außerdem kannst du dich bei einer Aufsichtsbehörde beschweren. Zuständig ist das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht, Promenade 18, 91522 Ansbach, www.lda.bayern.de.

9. Weitergabe und Stand

Eine Weitergabe an Dritte findet nur statt, wenn sie für die genannten Zwecke nötig ist oder eine gesetzliche Pflicht besteht. Es gibt keine automatisierte Entscheidungsfindung. Stand: September 2026.

Gesetzt in Bevan, Bitter und Courier Prime.